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Der Jugendhilfeausschuss nimmt eine besondere Stellung innerhalb unserer verfassten demokratischen Strukturen ein. Einerseits ist er ein Ausschuss, der Beschlussfassungen vornehmen darf; andererseits ist er auch mit Mitgliedern besetzt, die nicht in den Kommunalparlamenten sitzen. Damit ist der Jugendhilfeausschuss eine Einrichtung, in der Bürgerinnen und Bürger eine Beteiligungsmöglichkeit geboten wird, die in dieser Form eine Einmaligkeit darstellt. Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses sind in § 4 der Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz für das Kreisjugendamt aufgelistet. Neben der Jugendhilfeplanung befasst sich der Jugendhilfeausschuss u.a. auch mit der Aufstellung des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes, der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten, der Anerkennung juristischer Personen und Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe sowie mit der Gewährung von Kreiszuschüssen für den Bau oder die Erweiterung von Kindertagesstätten.
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